Anw-Hinterbliebenenleistung
Prüfen Sie selbst, ob Sie Anspruch auf eine Anw-Hinterbliebenenleistung haben
Auf dieser Seite können Sie feststellen, ob Sie eine Anw-Leistung bekommen können. Hierbei gehen wir davon aus, dass:
- Sie das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht haben und
- der verstorbene Partner/die verstorbene Partnerin am Sterbedatum nach dem Anw versichert war.
Der Übersichtlichkeit halber haben wir nicht alle möglichen Situationen aufgeführt. Zur Sicherheit können Sie sich mit einer unserer Geschäftsstellen in Verbindung setzen.
Wenn Ihr Ex-Partner/Ihre Ex-Partnerin verstorben ist, besuchen Sie bitte die folgende Seite: Ihr Expartner ist verstorben.

