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Anw-Hinterbliebenenleistung - Ihr Expartner ist verstorben

Anw-Hinterbliebenenleistung

Ihr Expartner ist verstorben

Waren Sie früher verheiratet (oder hatten Sie eine eingetragene Partnerschaft), wurden später geschieden und ist Ihr Expartner verstorben? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Anw-Hinterbliebenenleistung, wenn:
  • Sie sowohl am Tag Ihrer Scheidung als auch am Sterbetag Ihres Expartners die Anw-Anspruchsvoraussetzungen erfüllten und
  • Ihr Expartner an seinem/ihrem Todestag verpflichtet war, Unterhaltszahlungen für Sie zu leisten. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie auch tatsächlich Unterhaltsleistungen erhalten haben.

Anw entspricht Unterhaltszahlungen

Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung ist genauso hoch wie die Unterhaltszahlungen, die Ihr Expartner Ihnen zahlen musste. Wenn die Unterhaltszahlungen über dem Höchstbetrag der Anw-Hinterbliebenenleistung lagen, erhalten Sie die maximale Anw-Hinterbliebenenleistung. Ihre sonstigen Einkünfte ziehen wir dann noch von Ihrer Anw-Hinterbliebenenleistung ab.