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Anw-Hinterbliebenenleistung - Sie ziehen um

Anw-Hinterbliebenenleistung

Sie ziehen um

Umzug innerhalb der Niederlande

Wenn Sie innerhalb der Niederlande umziehen, brauchen Sie uns dies nicht mitzuteilen. Wenn Sie den Umzug bei Ihrer Gemeinde melden, leitet die Gemeinde Ihre neue Adresse an uns weiter. Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, informieren Sie uns bitte. Diese Änderung kann sich auf Ihre Anw-Leistung auswirken.

Umzug außerhalb der Niederlande

Wenn Sie bereits außerhalb der Niederlande wohnen und an eine andere Adresse im selben Land umziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Ziehen Sie in ein anderes Land, behalten Sie nicht in jedem Fall Ihren Anw-Leistungsanspruch, da wir Ihre Anw-Leistung nicht in jedes Land auszahlen dürfen. Geben Sie unten das Land an, in das Sie umziehen. Sie sehen dann, ob Sie Ihren Anw-Leistungsanspruch behalten.

Sie ziehen aus den Niederlanden fort.

Wenn Sie aus den Niederlanden in ein anderes Land ziehen, müssen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen.

Ziehen Sie in ein anderes Land, behalten Sie nicht in jedem Fall Ihren Anw-Leistungsanspruch, da wir Ihre Anw-Leistung nicht in jedes Land auszahlen dürfen. Geben Sie unten das Land an, in das Sie umziehen. Sie sehen dann, ob Sie Ihren Anw-Leistungsanspruch behalten.

 

Was ändert sich noch?

  • In einigen Ländern wird Ihre Anw-Leistung besteuert. In den Niederlanden wird dann keine Steuer mehr einbehalten. 
  • Sie zahlen einen anderen Krankenversicherungsbeitrag. Wenn Sie zurzeit einen Krankenversicherungszuschlag erhalten, wird sich auch dieser möglicherweise ändern.
  • Sie sind nicht mehr automatisch nach dem AOW versichert.
  • Wenn Sie bislang niederländisches Kindergeld bezogen, endet dieser Anspruch wahrscheinlich.

Mehr Informationen darüber, was Sie bei einem Umzug ins Ausland beachten müssen, finden Sie in niederländischer Sprache auf der Website vertreknaarhetbuitenland.overheid.nl.