Anw-Hinterbliebenenleistung
Krankenversicherung und Anw-Leistung
Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie nach dem niederländischen Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, kurz: Zvw) pflichtversichert sein. Ob Sie pflichtversichert sind oder nicht, stellt das College voor Zorgverzekeringen (CVZ) fest. Sind Sie nach dem Zvw pflichtversichert, müssen wir den Zvw-Auslandsbeitrag von Ihrer Anw-Leistung einbehalten. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus:
- einem Krankenversicherungsbeitrag, der sich nach der Höhe Ihrer Anw-Hinterbliebenenleistung richtet;
- einem Pflegeversicherungsbeitrag nach dem AWBZ, der sich ebenfalls nach der Höhe Ihrer Anw-Hinterbliebenenleistung richtet;
- einem Pauschalbeitrag für jedes mitversicherte Familienmitglied über 18 Jahren.
Beitragshöhe abhängig vom Wohnland
Der Zvw-Auslandsbeitrag ist je nach Wohnland unterschiedlich hoch. Die Beitragshöhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten für die medizinische Versorgung in Ihrem Wohnland. Je niedriger diese Kosten in Ihrem Land sind, desto niedriger ist auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag.Krankenversicherungszuschuss beantragen
In manchen Fällen können Sie einen Krankenversicherungszuschlag bekommen. Dies ist ein Zuschuss zu den Beitragskosten nach dem Zvw. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihres Gesamteinkommens. Den Krankenversicherungszuschlag beantragen Sie beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst). Diese Stelle erteilt Ihnen auch ausführlichere Informationen.

