Anw-Hinterbliebenenleistung
Leistungskontrolle außerhalb der Niederlande
Erhalten Sie die Anw-Leistung außerhalb der Niederlande, setzt sich die SVB mehrere Male im Jahr mit Ihnen in Verbindung und erkundigt sich bei Ihnen, ob sich Ihre Situation geändert hat.
- Lebensbescheinigung: Einmal jährlich bitten wir Sie um eine formelle Lebensbescheinigung. Dies ist ein Vordruck, den Sie in Ihrem Wohnland zum Beispiel von einem Notar oder der Gemeindeverwaltung ausfüllen lassen müssen. Wir senden Ihnen den Vordruck für die Lebensbescheinigung jedes Jahr zu.
Für Kunden in Australien, Belgien und Deutschland gilt ab 2010 eine Sonderregelung: Kunden, die in diesen Ländern wohnen, brauchen uns nicht mehr jedes Jahr eine Lebensbescheinigung zuzusenden. - Einkünfte: Wir bitten Sie jedes Jahr um Angaben zu Ihrem Einkommen.
- Gemeinsamer Haushalt: Wir können Hausbesuche abstatten, um zu kontrollieren, ob Sie alleine wohnen oder mit einer anderen Person zusammenwohnen. Auch können wir kontrollieren, ob Sie neben der Anw-Leistung noch weitere Einkünfte beziehen.
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