Anw-Hinterbliebenenleistung
Ziehen Sie in ein anderes Land, behalten Sie nicht in jedem Fall Ihren Anw-Anspruch, da wir Ihre Anw-Leistung nicht in jedes Land auszahlen dürfen.
Geben Sie nachfolgend das Land ein, in das Sie umziehen. Sie sehen dann, ob Sie Ihren Anw-Leistungsanspruch behalten.

