Anw-Hinterbliebenenleistung
Was wird von Ihrer Anw-Leistung abgezogen?
Sie wohnen in den Niederlanden
Wir behalten die Lohnveranlagung von Ihrer Anw-Leistung ein. Die niederländische Lohnveranlagung besteht aus der Lohnsteuer und den Beiträgen zu den Volksversicherungen. Diesen Betrag führen wir an das Finanzamt ab.
Außerdem behalten wir 7,10 % als Krankenversicherungsbeitrag ein. Diesen Betrag führen wir ebenfalls an das Finanzamt ab.
Sie wohnen außerhalb der Niederlande
Ob wir die Lohnveranlagung einbehalten, hängt vom jeweiligen Wohnland ab. Möchten Sie genauere Informationen zu Ihrer eigenen Anw-Leistung, können Sie sich gerne mit Ihrer SVB-Geschäftsstelle in Verbindung setzen.Auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen, können Sie in den Niederlanden pflichtkrankenversichert sein. Ob Sie pflichtversichert sind oder nicht, stellt das College voor Zorgverzekeringen (CVZ) fest. Sind Sie nach dem Zvw pflichtversichert, müssen wir den Zvw-Auslandsbeitrag von Ihrer Anw-Hinterbliebenenleistung einbehalten. Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus:
- einem Krankenversicherungsbeitrag, der sich nach der Höhe Ihrer Anw-Leistung richtet;
- einem Pflegeversicherungsbeitrag nach dem AWBZ, der sich ebenfalls nach der Höhe Ihrer Anw-Leistung richtet;
- einem Pauschalbeitrag für jedes mitversicherte Familienmitglied über 18 Jahren.
Steuernachlass
Der Steuernachlass wird von der Lohnveranlagung abgezogen. Allen, die in den Niederlanden Steuern zahlen, wird dieser Nachlass gewährt.
Für Sie ist es günstig, den Steuernachlass auf das höchste Einkommen anzuwenden. Sie dürfen den Steuernachlass nämlich nur auf 1 Einkommen anwenden. Wenn wir den Steuernachlass anwenden sollen, müssen Sie dies schriftlich oder über "Meine SVB" bei uns beantragen.
Krankenversicherungszuschlag beantragen
In einigen Fällen können Sie einen Krankenversicherungszuschlag bekommen. Das ist eine teilweise Vergütung der Zvw-Beitragskosten. Wie viel Zuschlag Sie bekommen, hängt von der Höhe des Gesamteinkommens Ihrer Familie ab. Den Krankenversicherungszuschlag beantragen Sie beim Finanzamt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen hierzu.

