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Anw-Hinterbliebenenleistung - Wann führen Sie einen gemeinsamen Haushalt?

Anw-Hinterbliebenenleistung

Wann wohnen Sie zusammen?

Aus Sicht der SVB wohnen Sie zusammen, wenn Sie:

  • Ihren Wohnraum mit einer Person über 18 Jahren teilen und
  • die Haushaltskosten teilen oder
  • füreinander sorgen.

Wir nennen die Person, mit der Sie zusammenwohnen, Ihren "Partner". Das kann Ihr Ehepartner sein, Ihr Freund oder Ihre Freundin, aber auch ein Bruder, eine Schwester oder ein Enkelkind.

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenwohnen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Anw-Hinterbliebenenleistung.

Wann führen Sie keinen gemeinsamen Haushalt?

Nach dem Anw wohnen Sie nicht zusammen, wenn Sie zusammen in einem Haus wohnen mit:

  • Ihrem Vater oder
  • Ihrer Mutter oder
  • Ihrem leiblichen, erwachsenen Kind oder
  • Ihrem erwachsenen Pflege- oder Stiefkind oder
  • einer Person, der Sie ein Zimmer vermieten, oder
  • einer Person, die Ihnen ein Zimmer vermietet.

In Ausnahmefällen doch Anw-Hinterbliebenenleistung

Teilen Sie Ihren Wohnraum mit einer anderen Person, können Sie Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung dennoch weiter erhalten, wenn:

  • eine Geschäftsbeziehung vorliegt
  • Sie mit Ihrem Kind zusammenwohnen
  • Sie mit einem Enkel unter 18 Jahren zusammenwohnen
  • Sie zusammenziehen, da einer von Ihnen pflegebedürftig ist.

Weitere Informationen zu besonderen Wohnsituationen