Anw-Hinterbliebenenleistung
Wann endet die Anw-Hinterbliebenenleistung?
Sie werden 65
Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung endet, wenn Sie Ihr 65. Lebensjahr vollenden. Danach erhalten Sie eine AOW-Leistung.
Ihr Personenstand oder Ihre Wohnsituation ändert sich
Ihre Hinterbliebenenleistung endet, wenn sich Ihr Personenstand oder Ihre Wohnsituation ändert durch:
- Heirat
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Zusammenwohnen
Wenn Sie zusammenziehen, wird Ihre Leistung nicht sofort endgültig beendet. Wenn Sie sich entscheiden, innerhalb von sechs Monaten wieder alleine zu wohnen, bekommen Sie wieder eine Anw-Leistung.
Ihr Kind wird 18 oder zieht zu Hause aus
Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung endet:
- wenn Ihr jüngstes Kind 18 wird und Sie am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren sind.
- wenn Ihr Kind in eine andere Familie zieht und Sie am oder nach dem 1. Januar 1950 geboren sind.
Sie sind nicht mehr zu mindestens 45 % erwerbsgemindert
Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung wird beendet, wenn Sie nach dem 1. Januar 1950 geboren sind und nicht mehr zu mindestens 45 % erwerbsgemindert sind.
Sie sind länger als einen Monat inhaftiert
Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung endet, wenn Sie länger als einen Monat in einer Haft- oder Strafvollzugsanstalt verbringen.
Wurden Sie aus der Haft entlassen? Sie können ab dem Entlassungstag wieder Anw-Hinterbliebenenleistung erhalten. Senden Sie uns eine Bescheinigung über Ihre Haftentlassung zu.
Andere Regeln, wenn Sie vor dem 1. Juli 1996 bereits eine AWW-Leistung bezogen
Wurde Ihre AWW-Leistung (Allgemeines Witwen- und Waisengesetz) am 1. Juli 1996 in eine Anw-Hinterbliebenenleistung umgewandelt? Dann können andere Regeln gelten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie hierzu mehr Informationen benötigen.
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