Anw-Hinterbliebenenleistung
Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten
Wenn Sie von uns eine Leistung beziehen, senden wir Ihnen auch immer Informationen zu. In unseren Schreiben und Broschüren erfahren Sie, was Sie uns mitteilen müssen. Das ist wichtig, denn die Höhe Ihrer Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Vermeiden Sie, dass Probleme entstehen, und teilen Sie uns rechtzeitig die richtigen Informationen mit. Wenn Sie dies nicht tun, können wir ein Bußgeld verhängen. Möglicherweise wird auch untersucht, ob Leistungsmissbrauch vorliegt. Bleiben Sie informiert und lesen Sie sich durch, was wir von Ihnen erwarten.
Was müssen Sie uns melden?
Vermeiden Sie, dass Sie zu viel Hinterbliebenenleistung erhalten. Teilen Sie uns Änderungen deshalb innerhalb von vier Wochen mit. Die SVB berechnet Ihre Hinterbliebenenleistung dann erneut. Die wichtigsten Änderungen, die Sie uns melden müssen, sind:
- Eine Person zieht zu Ihnen oder Sie ziehen zu einer anderen Person,
- Sie ziehen bei einer anderen Person aus oder eine andere Person zieht bei Ihnen aus,
- Ihr Einkommen ändert sich,
- Sie ziehen in ein anderes Land.
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- Welche Änderungen müssen Sie außerdem melden?
- Gemeinsamer Haushalt und Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung
- Einkommen und Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung
- In welchen Ländern erhalten Sie keine Anw-Hinterbliebenenleistung?
Wie kontrolliert die SVB?
Die SVB kontrolliert die Angaben, die Sie uns machen. Wir kontrollieren zum Beispiel bei der Gemeinde, wie viele Personen an Ihrer Adresse gemeldet sind. Beim Finanzamt kontrollieren wir im Nachhinein das Einkommen, das Sie uns gemeldet haben.
Auch wenn Sie keine Änderungen melden, kontrolliert die SVB Ihre Wohnsituation und Ihr Einkommen. Wenn wir länger als ein Jahr keine Änderungsmitteilung über Ihr Einkommen erhalten haben, nehmen wir automatisch Kontakt zu Ihnen auf.
Hausbesuch
Wenn wir die Mitteilung erhalten, dass sich Ihre Wohnsituation geändert hat, können wir dies mit einem Hausbesuch kontrollieren. In der Regel kommt es nicht dazu. Sollten Sie dennoch Besuch von einem SVB-Mitarbeiter bekommen, wird sich dieser stets ausweisen. Wenn Sie dem Besuch nicht trauen, können Sie Ihre SVB-Geschäftsstelle anrufen.
Der SVB-Mitarbeiter wird fragen, ob er hereinkommen darf. Wenn Sie dies nicht zulassen, hat das nicht unbedingt Folgen für Ihre Leistung. Dies kann uns jedoch dazu veranlassen, weitere Prüfungen durchzuführen.
Auch wenn wir keine Änderungsmitteilung erhalten, führen wir mitunter Kontrollen durch Hausbesuche durch. Wir treffen dann eine willkührliche Auswahl, bei wem wir einen Hausbesuch machen.
Kontrolle außerhalb der Niederlande
In den Niederlanden werden der SVB wichtige Ereignisse, wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Sterbefälle, automatisch gemeldet. Wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen, werden uns diese Meldungen nicht gemacht. Deshalb erhalten Sie jedes Jahr einen Vordruck für eine so genannte Lebensbescheinigung. Diesen Vordruck müssen Sie von einer befugten Stelle, zum Beispiel von der Gemeinde oder einem Notar, ausfüllen und unterschreiben lassen. Auf dem Vordruck lesen Sie, was Sie dabei genau beachten müssen.
Um Ihre Wohnsituation zu kontrollieren, machen wir auch Hausbesuche außerhalb der Niederlande. In unserem halbjährlich erscheinenden Magazin "svb.nl" erfahren Sie, wann wir diese Hausbesuche machen.
Wohnen Sie zeitweise außerhalb der Niederlande?
Wenn Sie längere Zeit nicht in den Niederlanden wohnen, kann dies Folgen für Ihre Leistung haben. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit uns auf, wenn Sie für längere Zeit ins Ausland gehen.
Wenn Sie sich regelmäßig oder länger als 13 Wochen nicht in den Niederlanden aufhalten, kann die SVB feststellen, dass Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen. In diesem Fall endet ein Anspruch auf Kindergeld oder AIO-Einkommensergänzung. Für einige Länder gilt, dass Ihre Leistung dann niedriger wird, als Sie es gewöhnt sind. Eine reine Wohnsitzmeldung in den Niederlanden reicht nicht aus. Die SVB prüft, wo Sie tatsächlich wohnen.
Wenn Sie zu viel Leistung von der SVB erhalten
Wenn Sie eine zu hohe Leistung von uns erhalten, müssen Sie diese selbstverständlich zurückzahlen. Wenn Sie zu viel Leistung bezogen haben, weil Sie eine Angabe nicht oder nicht richtig gemacht haben, wird außerdem ein Bußgeld verhängt. Die Höhe dieses Bußgeldes beläuft sich auf 10 % des Betrags, den Ihnen die SVB überzahlt hat. Das Bußgeld beläuft sich auf mindestens 52 €.
Bei Beträgen über 10.000 € prüft die SVB grundsätzlich, ob Leistungsmissbrauch vorliegt. Die SVB kann dann beim Staatsanwalt Anzeige erstatten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen immer innerhalb von vier Wochen mitteilen.
Wenn ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht
Bei einem Verdacht auf Leistungsmissbrauch kann die SVB verschiedene Informationen bei anderen Instanzen und bei Ihrer Bank einholen. Eine solche Untersuchung wird von uns nach Genehmigung der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Wenn aus unserer Untersuchung hervorgeht, dass Sie möglicherweise einen Betrug begangen haben, laden wir Sie zu einer Vernehmung ein.
Wie läuft eine Vernehmung ab?
Eine Vernehmung dient der Klärung, ob Sie einen Fehler gemacht haben und ob der Fehler vorsätzlich gemacht wurde. In der Vernehmung können Sie Ihre Situation genau erläutern und stellen wir Ihnen Fragen, wenn uns etwas nicht deutlich ist. Sie dürfen einen Rechtsanwalt mit zur Vernehmung nehmen. Anschließend erhalten Sie ein Protokoll der Vernehmung.
Anzeige beim Staatsanwalt
Wenn aus unserer Untersuchung hervorgeht, dass Sie wahrscheinlich einen Betrug begangen haben, erstatten wir Anzeige beim Staatsanwalt. Der Richter entscheidet dann, ob Sie des Betrugs schuldig sind oder nicht. Wenn der Staatsanwalt entscheidet, Sie nicht zu verfolgen, müssen Sie der SVB den überzahlten Betrag dennoch zurückzahlen. Außerdem kann auch noch ein Bußgeld verhängt werden.
Möchten Sie einen Betrug melden?
Denken Sie, dass eine Person in Ihrem Umfeld zu Unrecht oder zu viel Leistung von der SVB bezieht? Melden Sie uns Ihren Verdacht. Sie können dies anonym melden oder Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit wir telefonisch weitere Informationen bei Ihnen einholen können.
Um Betrug zu melden, rufen Sie uns an unter: +31 (0)30 - 264 98 80.
Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen das Ergebnis einer Prüfung nicht mitteilen.

