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Anw-Hinterbliebenenleistung - Einkommen und Anw

Anw-Hinterbliebenenleistung

Einkommen und Anw

Beziehen Sie noch andere Einkünfte, können sich diese auf Ihre Anw-Hinterbliebenenleistung auswirken. Andere Einkünfte ziehen wir in voller Höhe, anteilig oder unter Umständen auch nicht von Ihrer Anw-Leistung ab. Ausschlaggebend ist die Art der Einkünfte.

Auf eine Halbwaisen- oder Waisenleistung haben andere Einkünfte keine Auswirkung. Wir ziehen andere Einkünfte nicht von diesen Leistungen ab. Wenn Sie jedoch noch eine andere Sozialleistung beziehen (beispielsweise Sozialhilfe), kann die Halbwaisenleistung von Ihrer anderen Leistung abgezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger.

Einkünfte, die wir nicht von Ihrer Anw-Leistung abziehen

  • eine ergänzende Hinterbliebenenversorgung, die Sie von einer Pensionskasse oder einem Versicherer erhalten;
  • eine Hinterbliebenenleistung, die Sie aus einer Leibrente Ihres Partners oder Ihrer Partnerin beziehen;
  • Zinsen;
  • Dividenden;
  • Sparguthaben.

Einkünfte, die wir zum Teil von Ihrer Anw-Leistung abziehen

  • Einkommen aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis;
  • Gewinn aus einem eigenen Unternehmen;
  • Rente oder Vorruhestandsleistung.

Wir berechnen die Höhe der Anw-Hinterbliebenenleistung wie folgt:

  • Die ersten 723,30 € Ihres Einkommens werden nicht berücksichtigt.
  • Das über 723,30 € hinausgehende Einkommen ziehen wir zu zwei Dritteln von der Hinterbliebenenleistung ab.
  • Wenn Sie monatlich mehr als 2.391,23 € verdienen, erhalten Sie keine Anw-Hinterbliebenenleistung.

Beispiel:

Sie verdienen 900 € pro Monat. Nach Abzug der ersten 723,30 € ergibt sich ein Restbetrag von 176,70 €. Zwei Drittel dieses Betrags sind 117,80 €. Diesen Betrag ziehen wir von Ihrer Anw-Hinterbliebenenleistung ab.

Einkünfte, die wir vollständig von Ihrer Anw-Leistung abziehen

  • eine Arbeitslosenleistung (WW);
  • eine Erwerbsminderungsleistung (zum Beispiel WAO oder WIA);
  • Krankengeld (ZW); 
  • eine Hinterbliebenenleistung aus einem anderen Land als den Niederlanden;
  • verschiedene andere Leistungen.

Wenn Ihr Einkommen mehr als 1.111,95 € beträgt, erhalten Sie keine Anw-Hinterbliebenenleistung.

Andere Einkommensarten

Werden Ihre Einkünfte nicht auf dieser Seite genannt? Klicken Sie unten, um eine Liste mit weiteren Einkommensarten anzuzeigen.